
Schlüsselzahl B196? Was ist das?
Zum 31.12.2019 gibt es eine Änderung im Fahrerlaubnisrecht.
Ab diesem Zeitraum wird es erlaubt sein, nach einer Fahrerschulung, also ohne praktische Prüfung, die Schlüsselzahl 196 zu erwerben.
Was wird damit erlaubt werden:
Wer diese Schlüsselzahl eingetragen hat, darf ab diesem Zeitpunkt 125er Motorräder (Hubraum max. 125ccm, maximale Leistung 11kW, Leistungsgewicht maximal 0,1kW/kg bei Verbrennungsmotoren (eine 11kW-Maschine muss dann mindestens 110kg wiegen) oder bei Elektromotoren maximal 0,08kW/kg (dann Mindestgewicht 88kg) fahren
Voraussetzungen zum Erwerb der Schlüsselzahl 196:
- Mindestalter 25 Jahre
- aktuell mindestens durchgehend 5 Jahre Besitz der Klasse B
- absolvierte Fahrerschulung
Wie sieht diese Fahrerschulung aus?:
- 4x 90min Theorieunterricht (klassenspezifischer Motorradunterricht)
- 5x 90min Fahrstunden (dies ist eine Mindestanforderung)
- Grundfahrübungen
- Fahren im Verkehr
- Überlandfahrt
- Autobahnfart
- die Ausbildung darf auch auf einem Automatikfahrzeug (ohne Einschränkung hinterher) stattfinden
- ebenfalls dürfen zB Elektroroller verwendet werden
- notwendig: vollständige Schutzausrüstung
Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisbehörde:
- aktuelles biometrisches Paßbild
- aktueller Sehtest
- aktuelle Fahrerlaubnis (mit mindestens Klasse B)
- eine neue Erste-Hilfe-Bescheinigung ist nicht notwending
- Gebühren der Behörde
Gültigkeit und weitere Infos:
Ein zu erwartender Diskussionspunkt ergibt sich aus dem Inhalt dieser Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung.
In Punkt 1 dieser Anlage steht:
"Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweoils 90 Minuten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1"
Zieht man von diesen mindestens 9 Einheiten die Theorie ab, bleiben 5x 90min als Mindestzeit, um diese Schulung durchzuführen.
Inhalte dieser Schulung sollen Grundfahraufgaben, Stadtfahrten, Überlandfahrten und Autobahnfahrten umfassen.
Der Fahrlehrer darf diese Bescheinigung also erst ausstellen, wenn diese Inhalte alle durchgenommen sind und sicher beherrscht werden!
Die Schlüsselzahl 196 ist nur national gültig, damit darf also NICHT ins angrenzende Ausland gefahren werden.
Ausserdem berechtigt diese Schlüsselzahl keine vereinfachte Ausbildung auf die Fahrerlaubnisklasse A2 nach 2 Jahren.
Die Kosten der Ausbildung muss jede Fahrschule selbst kalkulieren.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Theorie ein Grundbetrag, für die mindestens 10 Fahrstunden der jeweilige Fahrstundenpreis anzusetzen ist.