E-Scooter

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    E-Scooter

    Informationen zu E-Scootern - was ist zu beachten!

    Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter am Strassenverkehr teilnehmen. Geregelt wird dies in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
    Zuerst gibt es zu beachten, dass zur legalen Nutzung des E-Scooters dieser eine ABE besitzen muss.

    Ausserdem gilt folgendes:

    • maximale Leistung 500 Watt
    • maximale Geschwindigkeit 20km/h
    • der Roller muss über eine Beleuchtung an Vorder- und Hinterseite verfügen. Ausserdem ist eine "helltönende Glocke" und eine Lenk-/Haltestange Pflicht
    • es besteht keine Helmpflicht, aber es wird dringend empfohlen, einen Helm zu tragen
    • ein gültiges Versicherungskennzeichen ist vorgeschrieben
    • Mindestalter 14 Jahre
    • es darf nur alleine gefahren werden
    • es gelten wie beim Autofahren die üblichen Alkoholgrenzwerte
    • junge Fahrer in der Probezeit bzw unter 21 Jahren: absolutes Alkoholverbot beachten!
    • E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für die kleinen E-Roller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt. Wichtig: Das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) gilt hier nicht für die Fahrer von Elektrotretrollern. 

Fahrschule Alpha
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